Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke
Ihr Anwalt in allen Rechtsangelegenheiten
Vita
Über Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke
Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke ist ein erfahrener Anwalt im Bereich Erbrecht und Testamentsvollstreckung. Mit seiner umfassenden Expertise und seinem Engagement bietet er Mandanten kompetente Unterstützung in allen Belangen des Erb- und Mietrechts.
Persönlicher Hintergrund
Friedrich Oberfranke wurde in Mainz geboren und wuchs in Bietigheim-Bissingen auf. Er entschied sich für ein Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und vertiefte seinen Fokus auf Wirtschafts- und Steuerrecht während eines Schwerpunktstudiums an der Universität Heidelberg.
Beruflicher Werdegang
Sein Referendariat absolvierte Friedrich Oberfranke in Tübingen. Während dieser Zeit sammelte er wertvolle Erfahrungen am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und im Regierungspräsidium.
Seit 1993 ist er in der Kanzlei Dr. Distelbarth und Streble in Leonberg tätig und wurde 1997 Partner in der neu gegründeten Kanzlei Dr. Distelbarth und Oberfranke. Seit 2002 führt er die Kanzlei als Alleininhaber und hat seither seine Expertise kontinuierlich erweitert.
Weiterbildung und Spezialisierung
Im Jahr 2020 absolvierte Friedrich Oberfranke erfolgreich den Lehrgang "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)". Diese Qualifikation ermöglicht es ihm, Mandanten bei der Durchführung von Testamenten professionell zu unterstützen.
Zwei Jahre später, im Jahr 2022, schloss er den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich ab. Diese Qualifikation unterstreicht seine umfassende Kompetenz in diesem Rechtsgebiet und ermöglicht es ihm, Mandanten in allen Fragen des Erbrechts zu beraten und zu vertreten.
Kontakt
Sie benötigen eine Beratung oder haben Fragen zu unseren Dienstleistungen? Zögern Sie nicht, Kontakt mit Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke aufzunehmen. Sie erreichen ihn unter der E-Mail-Adresse info@kanzlei-oberfranke.de oder telefonisch unter 07152 21036.
Rechtsanwalt Oberfranke zitiert:
"Ich betreue Sie gerne im Arbeits- Miet und Erbrecht, insbesondere auch bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen, wie Immobilienkaufverträgen."