Erbrecht - Kompetente Beratung und Betreuung durch Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke
Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Aspekte umfasst. Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Betreuung in allen Fragen rund um die Themen Erbschaft und Nachfolgeplanung.
Rechtssichere Nachfolgeplanung
Eine sorgfältige Nachfolgeplanung kann Streitigkeiten nach Ihrem Tod vermeiden und Ihren Nachlass so verteilen, wie Sie es wünschen.
Bedeutung eines Gesamtkonzepts bei der Nachfolgeplanung
Die rechtssichere Nachfolgeplanung erfordert mehr als nur die Erstellung eines Testaments. Sie sollte als Teil eines umfassenden Gesamtkonzepts betrachtet werden, das alle Aspekte Ihrer persönlichen und finanziellen Situation berücksichtigt. Dies kann die Bestimmung von Bevollmächtigten, die Planung der Erbschaftssteuer, die Regelung von Unternehmensnachfolgen, die Erstellung von Patientenverfügungen und viele andere Faktoren umfassen. Ein zusammenpassendes Gesamtkonzept stellt sicher, dass alle Elemente Ihrer Nachfolgeplanung aufeinander abgestimmt sind und keine wichtigen Aspekte übersehen werden. Mit seiner langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz kann Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke Sie dabei unterstützen, ein umfassendes Konzept zu erstellen, das Ihre Wünsche und Bedürfnisse optimal berücksichtigt.
Übergabevertrag und Testament
Ein Übergabevertrag ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen. Ein Testament ist das wichtigste Instrument zur Regelung Ihrer Nachfolge. Es ermöglicht es Ihnen, Ihre Erben zu benennen und die Verteilung Ihres Vermögens zu bestimmen. Ein gemeinschaftliches Testament, oft von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern verwendet, ist ein einziges Dokument, das die Wünsche beider Partner festhält.
Gestaltungsmöglichkeiten beim Testament
Die Gestaltung eines Testaments bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Ihre Vermögensnachfolge nach Ihren individuellen Vorstellungen zu regeln. Sie können Erben und Vermächtnisnehmer bestimmen, Anordnungen für die Nachlassverwaltung treffen und sogar Regelungen für den Fall treffen, dass ein Erbe vorzeitig verstirbt. Es besteht auch die Möglichkeit, ein sogenanntes Berliner Testament zu errichten, bei dem Ehepartner oder Lebenspartner sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und erst nach dem Tod des Längstlebenden die gemeinsamen Nachkommen erben sollen. Allerdings hat jede Entscheidung auch rechtliche Folgen, die es zu beachten gilt. Eine professionelle Beratung durch Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke kann Ihnen dabei helfen, Ihr Testament rechtssicher zu gestalten und potenzielle Streitpunkte zu vermeiden.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung ermöglichen es Ihnen, jemanden zu benennen, der Ihre Angelegenheiten regelt und medizinische Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Erbvertrag, Erbschaftssteuer und Bestattungsvorsorge
Ein Erbvertrag bietet eine Alternative zum Testament und kann bindendere Regelungen enthalten. Die Erbschaftssteuer kann einen erheblichen Einfluss auf den Wert Ihres Nachlasses haben, eine frühzeitige Planung kann dabei helfen, diese zu minimieren. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Beerdigung im Voraus planen und finanzieren.
Weitere erbrechtliche Themen
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Erbschaft antreten. Sie verwaltet das Erbe gemeinsam, bis es aufgeteilt wird. Konflikte sind hier oft vorprogrammiert, daher ist die Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt von Vorteil.
Pflichtteilsanspruch
Der Pflichtteilsanspruch sichert nahen Angehörigen auch dann einen Teil des Erbes zu, wenn sie vom Erblasser enterbt wurden. Dieser Anspruch ist rechtlich komplex und oft streitig.
Nachlassverfahren
Im Nachlassverfahren wird das Erbe des Verstorbenen verwaltet und verteilt. Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke begleitet Sie durch dieses Verfahren und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung
Wenn Sie Unterstützung bei Fragen zum Erbrecht oder der Nachfolgeplanung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite.
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter 07152 21036.