Mietrecht - Kompetente Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke
Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke bietet umfassende rechtliche Unterstützung in allen Fragen des Mietrechts. Er vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter und zielt darauf ab, faire und rechtlich korrekte Lösungen für alle mietrechtlichen Anliegen zu finden.
Mietverhältnis
Ein Mietverhältnis entsteht, wenn eine Person (der Mieter) von einer anderen Person (dem Vermieter) eine Sache (z.B. eine Wohnung oder ein Grundstück) zur Nutzung überlassen bekommt und dafür einen vereinbarten Preis (die Miete) zahlt. Die Rechte und Pflichten beider Parteien sind gesetzlich geregelt und durch den Mietvertrag konkretisiert.
Mietverträge
Ein Mietvertrag legt die Bedingungen des Mietverhältnisses fest und ist für beide Parteien bindend. Ob Sie einen Mietvertrag überprüfen, verhandeln oder erstellen lassen möchten - Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke unterstützt Sie mit seiner Expertise und stellt sicher, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt sind.
Kündigung und Eigenbedarfskündigung
Eine Kündigung beendet das Mietverhältnis. Die Kündigung kann entweder vom Mieter oder vom Vermieter ausgehen und muss bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen. Eine besondere Form der Kündigung ist die Eigenbedarfskündigung. Sie liegt vor, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung für sich selbst oder eine nahestehende Person benötigt. In allen Fragen rund um die Kündigung und Eigenbedarfskündigung steht Ihnen Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung
Egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind, Rechtsanwalt Friedrich Oberfranke bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen mietrechtlichen Belangen. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter 07152 21036.